| SP Bezirk Zurzach zur Abstimmung vom 13. Februar |
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SP Bezirk Zurzach zur Abstimmung vom 13. Februar: JA zu weniger Waffen, JA zum Campus Brugg-Windisch, JA zur Gemeindereform! Mit einem Ja zur Volksinitiative „für den Schutz vor Waffengewalt“ werden Militärwaffen endlich aus dem Kleiderschrank dorthin gebracht, wo sie hingehören: Ins Zeughaus. Denn: weniger Waffen, weniger Tote – so einfach ist das. Am 13. Februar braucht es auch ein überzeugendes Ja des Aargauer Volkes zum Baukredit von 189,9 Millionen Franken für den Erwerb des Campus-Neubaus der FHNW in Brugg-Windisch. – Ein Ja zur Gemeindereform Aargau erlaubt eine Vereinfachung beim Bezirkswechsel von Gemeinden bei Fusionen – da kann man nur dafür sein. Ja zu mehr Sicherheit in Haus und Familie – darum Ja zur Volksinitiative Denn das ist das ureigentliche Ziel der Initiative „für den Schutz vor Waffengewalt“: Schutz vor Waffenmissbrauch gegenüber Kindern und Frauen, aber auch Prävention für Suizidtäter. Eine traurige Bilanz, erfasst zwischen 1995 und 2008, ergibt folgende Bilanz: In dieser Zeit gab es 5‘165 Tote durch Schusswaffen, davon 4‘552 durch Suizide. Die Verfügbarkeit der Waffe vor Ort spielte dabei eine zentrale Rolle – ohne sie wären viele Selbstmorde wohl nicht geschehen. Hinzu kommen die Tötungsdelikte mit einer Militärwaffe – unzählige persönliche Schicksale ganzer Familien sind davon betroffen. Mit der Annahme der Volksinitiative „für den Schutz vor Waffengewalt“ können solche Dramen grösstenteils verhindert werden. Weniger Waffen, weniger Tote, weniger Familiendramen – so einfach ist das. Jäger, Sammler und Schützen: Ihr behaltet eure Waffen! Bitte lest den Text im Abstimmungsbüechli genau: Denn explizit auf die Gruppen der Jäger, Sammler und Schützen nimmt die Initiative sehr Rücksicht. Die Bedingungen für einen Waffenbesitz sollen auch in Zukunft auf Gesetzesstufe geregelt werden. Die Initiative fordert lediglich, dass die Armeewaffe im Zeughaus aufbewahrt wird. Mit ihrem Jagdpatent oder ihrer Lizenz haben Sportschützen und Jäger ihre Fähigkeit bzw. den Bedarf bereits belegt und können ihre Waffe behalten. Mehr braucht es nicht. Ja zum Campus Brugg-Windisch Der zentrale Campus beherbergt die Hochschulen für Technik, Wirtschaft und Pädagogik. Zudem wird er Sitz der Gesamtdirektion der Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), die von den Kantonen Aargau, Solothurn, Basel-Land und Basel-Stadt getragen wird. Der Campus umfasst 3000 Studien- und 1000 Arbeitsplätze sowie Weiterbildungsangebote für mehrere tausend Personen. Und er generiert jährlich rund 120 Millionen Franken Umsatz. Der vereinte Ausbildungsort bietet den angehenden Ingenieuren, Lehrpersonen und Wirtschaftsleuten interdisziplinäre Kontaktmöglichkeiten und dadurch ein in der schweizerischen Hochschullandschaft wegweisendes Bildungsangebot. Drei Hochschulen an einem Standort sind günstiger als verzettelte Fakultäten an mehreren Orten, weil Räume wie Aula, Mensa, Bibliothek und Sporthalle gemeinsam genutzt werden können. Das Campuskonzept wurde durch demokratische Beschlüsse 2001, 2004 und 2007 verbindlich festgelegt. Beträchtliche Teile des Programms sind bereits erstellt. Kaufen ist günstiger, aber das interessiert die Gegner nicht. Am 13. Februar wird nicht mehr über das Konzept und den Standort des Campus abgestimmt. Diese Entscheide sind längst gefallen. Die Gegner wollen das allerdings nicht akzeptieren. Es geht nur noch darum, ob die benötigten restlichen Fachhochschulbauten gekauft oder gemietet werden sollen. Kaufen ist in jedem Fall günstiger. Der Kanton vermietet die erworbenen Liegenschaften an die FHNW. Bei 189,9 Millionen Franken Anlagekosten erhält er einen jährlichen Mietzins von 12,23 Millionen Franken – das entspricht einer attraktiven Bruttorendite von 6,4 Prozent. Deshalb schwenkte der Regierungsrat auf die Kaufvariante um. Und der Grosse Rat folgte ihm mit 117 Ja gegen 2 Nein. Ja zur Gemeindereform Aargau (GeRAG) Bisher ist für den Bezirkswechsel einer Gemeinde in jedem Fall eine Gesetzesänderung erforderlich. Die Zustimmung zu der vorliegenden Verfassungsänderung erlaubt eine wesentliche Vereinfachung des Verfahrens. Neu wird der Grosse Rat per Dekret über einen Bezirkswechsel entscheiden können, wo bei das Anhörungsrecht der Gemeinden bewahrt bleibt. Für einmal erlaubt diese Verfassungsänderung eine Verschlankung und Vereinfachung der rechtlichen Schritte. Die Vorlage wurde mit drei Gegenstimmen vom Grossen Rat gut geheissen und verdient auch Ihre Zustimmung. |